Anschrift:
voxlingua Übersetzungen
Caren Rücker-Busch
Diplom-Übersetzerin (BDÜ)

Vor Brach 14
72147 Nehren

Tel.: +49 (0) 7473/924 1995
Fax: +49 (0) 7473/924 1997

info@voxlingua.de
www.voxlingua.de

Inhaberin:
Caren Rücker-Busch

Ust.-IdNr.:
DE264751470

 
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber,
soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn
er sie ausdrücklich anerkannt hat. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, sowie
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.
Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Die Zusatzleistungen
werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. Eine Zurückweisung durch den Übersetzer kann
auch dann erfolgen, wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfanges der Übersetzung diese in
dem vom Auftraggeber angegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. Bei einer
Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig.
(2) Bei der Übersendung von Texten in nicht lateinischer Schrift per E-Mail oder Diskette/CD-Rom ist der
Übersetzer nicht verpflichtet, die zur Öffnung der Dateien erforderliche Software mitzuliefern.
(3) Zur Berechnung des Rechnungsbetrages von Übersetzungen wird ein Preis pro Zeile ausgehend von
der Zielsprache veranschlagt. Gemäß DIN 2345 besteht eine Zeile aus 55 Anschlägen (inkl. Leerzeichen).
Die Ermittlung der Zeilenzahl erfolgt mit Hilfe der Zählfunktionen der gängigen Programme.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung
zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife,
äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftrag-
geber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle
Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftrag-
geber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informations-
material und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine
Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur
Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels
geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist
oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so
kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen
anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren
Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen
sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch
Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verur-
sachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines
höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines
Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB)
verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist
beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammen-
hang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte
heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur
Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Für Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die richtige Wiedergabe von Namen
und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt
auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen.
(4) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich
angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwert-
steuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen
Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber
vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen
Honorars abhängig ist.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Übersetzer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist
der Übersetzer berechtigt, Verzugszinsen vom Verzugstage in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung zu
berechnen.
(6) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und
übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der
Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von
Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehen-
des Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den
Auftraggeber hiervon verständigt hat.

11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst



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